ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand 2026)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von der Firma HUBER VERANSTALTUNG + CATERING aus Illingen angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Speisen und Getränken, Servicedienstleistungen, Künstlervermittlung, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen sowie von Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder E-Mail verbindlich bestellt hat. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma HUBER VERANSTALTUNG + CATERING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. HUBER VERANSTALTUNG + CATERING ist im individuellen Fall jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Für sämtliche im Zusammenhang mit den AGB stehenden Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der Firma HUBER VERANSTALTUNG + CATERING gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist 75428 Illingen, falls nicht anders vereinbart. Der Gerichtsstand ist Maulbronn.
§ 1 Angebot / Preise / Zahlungsmodalitäten
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde erhält nach seinen Wünschen und Vorstellungen ein schriftliches, individuelles Angebot. Nachfolgende geänderte Angebote erfolgen ebenfalls schriftlich. Dabei hebt das letzte Angebot immer alle zuvor abgegebenen Angebote auf. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Beschreibungen z. B. bezüglich saisonaler Verfügbarkeit einiger Waren sind möglich. Hierbei wird die Ware ohne Preisänderung und Ankündigung ersetzt. Die Preisangaben erfolgen in Euro und, falls nicht anders angegeben, netto. Die Preise verstehen sich daher zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer. Den jeweils gültigen MwSt.-Satz finden Sie im Angebot bzw. auf der Rechnung. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt Barzahlung der Leistungen bei Lieferung. Etwaige Anzahlung nach Vereinbarung. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist der fällige Betrag bis spätestens fünf Arbeitstage nach Rechnungseingang ohne Abzug auf unser Geschäftskonto zu überweisen. Andere Zahlungsziele werden ebenfalls schriftlich vereinbart.
§ 2 Mehrwertsteuerberechnung
Auf alle von uns gelieferten Speisen wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % angewendet — auch dann, wenn zusätzlich Mietartikel, Personal oder Getränke bestellt werden. Auf Mietartikel, Personal sowie auf Getränke gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %.
§ 3 Bestellung
Die Bestellung der vereinbarten Leistungen nach vorliegendem Angebot hat — falls nicht anders angegeben — bis sieben Tage nach Angebotsdatum zu erfolgen.
§ 4 Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Angebot zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber HUBER VERANSTALTUNG + CATERING zu erklären; maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung.
Es entstehen je nach Eingang der Rücktrittserklärung folgende Gebühren:
Ab 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % vom AuftragswertAb 3 Tage vor Leistungsbeginn: 90 % vom Auftragswert
Bei Stornierung am Liefertag: bis zu 100 % des Auftragswertes
§ 5 Lieferung
Die Anlieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse nach bestem Wissen zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei jeder Lieferung kann es zu Zeitverschiebungen kommen, die wir selbst bei sorgfältiger Vorplanung nicht beeinflussen können. Hierfür können wir keine Ersatzansprüche übernehmen. Wir behalten uns eine Ankunftsdifferenz von 15 bzw. 30 Minuten vor. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, kaputte Fahrstühle, lange Wege), sind bei Bestellung mitzuteilen, um uns organisatorisch darauf einzurichten. Wir behalten uns vor, angesichts besonders widriger und aufwändiger Gegebenheiten für besonderen Mehraufwand eine zusätzliche Pauschale zu berechnen. Für die Anlieferung und ggf. Abholung von Leergut etc. erheben wir eine Nettofahrt- und Personalpauschale von 1,– € pro gefahrenem Kilometer, mindestens jedoch 15,– € zzgl. MwSt. Falls nicht anders vereinbart, sind alle gelieferten Geschirr- und Mobiliarteile nach der Veranstaltung innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung nach Illingen zurückzubringen. Die Rückholung von Leihgeschirr oder Mobiliar kann nach Absprache auch durch uns erfolgen. Die Kosten dafür werden separat in Rechnung gestellt.
§ 6 Haftung / Gewährleistung
Haftung der Firma HUBER VERANSTALTUNG + CATERING im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung und Bruch auf den Kunden über. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet. Der Kunde hat die Ware mit zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen, insbesondere bezüglich der Menge der bestellten Waren, sind unverzüglich nach Anlieferung geltend zu machen und müssen direkt auf dem Lieferschein vermerkt werden. Für Schäden entstanden durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Ersatzansprüche. Der Lieferer ist bei mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sofort telefonisch zu benachrichtigen, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert werden können. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden. Wir gewährleisten, dass die verkaufte Ware bzw. gemietete Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten des Auftraggebers oder sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird. Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art wird nur gehaftet, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für die Leihwaren durch den Cateringservice oder seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen. Im Falle von Buffet- bzw. Speisenlieferungen übernimmt HUBER VERANSTALTUNG + CATERING für eine unsachgemäße Lagerung der Lieferung ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keinerlei Haftung.